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Förderprogramme

für private Baumaßnahmen

Auch künftig ist es der Stadt Lauda-Königshofen ein wichtiges Anliegen, die im Rahmen der Stadtentwicklung zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu nutzen. Dadurch wird nicht nur die Kofinanzierung öffentlicher Maßnahmen ermöglicht, sondern auch die Weitergabe von Zuschüssen für die privaten Projekte unserer Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung:

Förderprogramme

für private Baumaßnahmen

Auch künftig ist es der Stadt Lauda-Königshofen ein wichtiges Anliegen, die im Rahmen der Stadtentwicklung zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu nutzen. Dadurch wird nicht nur die Kofinanzierung öffentlicher Maßnahmen ermöglicht, sondern auch die Weitergabe von Zuschüssen für die privaten Projekte unserer Bürgerinnen und Bürger. In diesem Zusammenhang stehen folgende Förderprogramme zur Verfügung:

  • LEADER Badisch-Franken: Die Gemeinde Lauda-Königshofen ist wieder mit ihren Teilorten, jedoch ohne die Kernorte Lauda und Königshofen, seit 07.01.2015 ins neue Förderprogramm 2014-2020 aufgenommen. Weitere Informationen zu LEADER sind auf der Homepage www.leader-badisch-franken.de zu erfahren.
  • Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR): Das Programm fördert privat-gewerbliche Maßnahmen in allen Teilorten. Maßnahmen des privaten Wohnungsbaus sind zur Zeit auf die Teilorte Gerlachsheim, Heckfeld und Oberbalbach beschränkt.
  • MELAPplus: Der Ortsteil Heckfeld ist Modellort für das landesweite Förderprogramm www.melap-plus.de, das seit 2010 läuft.
    Weitere Informationen zu dieser Maßnahme werden ausführlich auf der separaten Seite 'MELAP PLUS Heckfeld' im Themenblock 'Bauen und Wohnen' bereitgestellt.

Innenentwicklung vor Außenentwickung

Ziele des Förderprogramms

Strukturelle Leerstände sollen vermieden und nicht erhaltenswerte Altgebäude durch Neubauten ersetzt werden. Gleichzeitig soll eine städtebauliche Aufwertung des Ortsbildes erreicht werden. Innenentwicklung setzt Impulse zur Reaktivierung der Ortskerne, der Flächenverbrauch im Außenbereich wird reduziert und Natur sowie Umwelt geschont. Vorhandene Infrastrukturen werden durch eine verstärkte Innenentwicklung besser ausgelastet und neue Infrastrukturen mit entsprechenden Folgekosten oftmals vermieden. Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Fördermittel entsprechend nachfolgender Kriterien zielgerichtet eingesetzt werden.

Die ausführliche Förderrichtlinie sowie das Antragsformular steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.


LEADER-Aktionsgebiet Badisch-Franken 2014 - 2020

zur Förderung innovativer Aktionen im ländlichen Raum

Die Gemeinde Lauda-Königshofen ist wieder mit ihren Teilorten, jedoch ohne die Kernorte Lauda und Königshofen, seit 07.01.2015 ins Förderprogramm 2014-2020 aufgenommen. 

Der Ländliche Raum Baden-Württembergs zeichnet sich durch seine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus. Damit dieser auch zukünftig attraktiv und stark bleibt, bedarf es gezielter Entwicklungsstrategien, die die lokalen und regionalen Bedürfnisse in den Blick nehmen. Da es der grün-roten Landesregierung ein besonderes Anliegen ist, die Bürgerbeteiligung nachhaltig zu stärken, wurde das Regionalentwicklungsprogramm LEADER zum zentralen Instrument bürgerschaftlich geprägter Regionalentwicklung ausgebaut. 

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Die Menschen vor Ort kennen ihre Region und deren Potenzial am besten. Darum hat die grün-rote Landesregierung das EU-Programm LEADER nach dem Bottom-Up-Ansatz, einer Entwicklungsstrategie von unten nach oben, neu ausgerichtet. Dieser führt dazu, dass ausschließlich die örtliche LEADER-Aktionsgruppe – und somit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort – über die Projekte entscheiden. 

Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen insbesondere Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus stärken. Darüber hinaus sollen Antworten auf die drängenden Herausforderungen, wie etwa den demografischen Wandel, Klimawandel und oder Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. 

Weitere Informationen zu LEADER finden Sie auf der Homepage des LEADER-Aktionsgebiets Badisch Franken.


Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

für kommunale, private und privat-gewerbliche Maßnahmen

Das Programm fördert privat-gewerbliche Maßnahmen in allen Teilorten. Maßnahmen des privaten Wohnungsbaus sind zur Zeit auf die Teilorte Gerlachsheim, Heckfeld und Beckstein beschränkt.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg, über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen geschaffen. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt.

Durch die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte gewährleisten die Gemeinden eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene, problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.


Eigentumsförderung Wohnungsbau BW

Eigentumsförderung Wohnungsbau BW

Unterstützung beim Traum von den eigenen vier Wänden

Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen, müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller vermögend genug ist, um sich mit angemessenem mit Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.

Das Land fördert folgende Maßnahmen:
• Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die energetische Voraussetzung Neubaustandard Plus oder Energiesparhaus erfüllt
• Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen
• Anpassungsmaßnahmen zum altersgerechten Umbau bestehenden Wohnraums, sofern dabei die aktuellen Anforderungen der DIN 18040-2 erfüllt werden
• Erwerb bestehenden Wohnraums
und finanziert diese mit einem zinslosen Darlehen. Die Zinsverbilligung erstreckt sich auf 15 Jahre, der Tilgungssatz beträgt 2,25 Prozent. 

Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger Kinder. Neubauvorhaben mit der energetischen Anforderung Neubaustandard Plus erhalten zudem einen Tilgungszuschuss von 20.000 Euro. Energiesparhäuser können durch einen Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro zusätzlich zur Förderung des Bundes unterstützt werden.

Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, welche innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss bzw. beim Familienzuwachsdarlehen einer Zinsverbilligung.
Weitere Informationen und Antragstellung

Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Telefonnummer 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder Mobilfunknetz und –provider, Mo. – Fr. 8-16,30 Uhr)
Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln. (https://finanzierunsrechner.l-bank.de)

Weitere Informationen erteilt auch die Wohnraumförderstelle im Landratsamt, Kreisbauamt. Ansprechpartnerinnen sind Petra Oberst, Tel. Nr. 09341/82-5741 und Susanne Ebert, Tel. Nr. 09341/82-5735. Hier erfolgt auch die Antragstellung.


Stadtsanierung

Städtebauliche Verbesserung und Aufwertung bebauter Bereiche

Die städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe, die sich in vielen Städten, Gemeinden und Dörfern zu einer kommunalen Schwerpunktaufgabe entwickelt hat. Ziel ist die städtebauliche Verbesserung und Aufwertung der bereits bebauten Bereiche. Dazu können die Städte und Gemeinden - neben der Steuerung der baulichen, Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts – städtebauliche Sanierungsverfahren durchführen. Diese beziehen sich stets auf ein bestimmtes, von der Kommune abzugrenzendes Gebiet, das bisher mit städtebaulichen Missständen behaftet war und das in einem zügigen Prozess durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden soll. Bloße isolierte Einzelmaßnahmen können nicht Gegenstand von Sanierungsverfahren sein.
Städtebauliche Erneuerung verfolgt das Ziel, das überkommene bauliche Erbe zu bewahren, soweit es erhaltenswert ist, die Wohn- und Arbeitsbedingungen in der gebauten Umwelt zu verbessern und den Strukturwandel der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft durch städtebauliche Maßnahmen zu begleiten. Die Gebietstypen, die von den Städten und Gemeinden in diesem Sinne städtebaulich erneuert werden, sind recht unterschiedlich. Sie reichen von Stadt- und Ortskernen bis zu Großsiedlungen der Nachkriegszeit, von alten Wohngebieten der Gründerjahre bis zu Industrie- und Gewerbebrachen.

Die Stadt Lauda-Königshofen hat in den vergangenen Jahren große Leistungen in der städtebaulichen Erneuerung erbracht; sie ist dabei vom Land Baden-Württemberg und vom Bund finanziell unterstützt worden.

Aktuell stehen die Mittel des Landessanierungsprogramm für das Erneuerungsgebiet „Lauda V“ zur Verfügung.


Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Auch die Stadt Lauda-Königshofen unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative und beteiligt sich mit nachhaltigen Maßnahmen auf dem Weg in eine klimafreundliche Zukunft. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich nachlesen.

Im Rahmen der Sanierung der Gemeinschaftsschule Lauda-Königshofen werden die Klassenräume und Flure auf moderne LED-Beleuchtung umgerüstet. Mit der Maßnahme gehen neben einer energieffizienten Beleuchtung weitere Vorteile einher. Dazu zählen die Minderung von CO2-Emissionen, die Einsparung von Kosten und eine helle und freundliche Ausleuchtung für erfolgreiches Lernen. Die Förderquote liegt bei 40 Prozent. 

Förderkennzeichen: 03K04601
CO2-Einsparpotential: 8,5 t/Jahr
Zeitraum: 2018



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