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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

für kommunale, private und privat-gewerbliche Maßnahmen

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg, über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen geschaffen. Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt.

Durch die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte gewährleisten die Gemeinden eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene, problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.

Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.


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