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mit Schwerpunkt Corona
Landesregierung weitet Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus
Das Landeskabinett hat gestern (15. Dezember) die Verlängerung und Ausweitung weiterer Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen, Einzelhandel, Start-ups und Soloselbständigen in der Corona-Krise beschlossen. Damit können einige Landeshilfen auch über 2020 hinaus bis Juni 2021 beantragt werden. „Viele mittelständische Unternehmen müssen aktuell weiterhin massive Liquiditätsengpässe überbrücken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns alle noch einige Monate begleiten. Deshalb verlängern wir unsere Programme – ebenso wie der Bund – bis zum 30. Juni 2021“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut angesichts der Kabinettsbeschlüsse.
„Start-up BW Pro-Tect“ wird verlängert und aufgestockt
Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis 30. Juni 2021 verlängert und zudem um fünf Millionen Euro aufgestockt. Damit stehen für das Programm nun insgesamt 30 Millionen Euro an Landesmitteln bereit. „Start-ups werden durch die Corona-Pandemie noch stärker als andere Unternehmen in eine schwierige Lage gebracht, denn sie sind besonders häufig auf Fremdkapital angewiesen“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Investoren seien in der Corona-Krise jedoch zurückhaltender geworden und Finanzierungsrunden blieben aus. „Der Schritt vom Prototyp zum Markteintritt bedeutet unter normalen Umständen oftmals schon für viele gute Geschäftsideen das Ende. Bedingt durch die Pandemie verschärft sich die Situation. Unser Programm setzt hier an, um Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken.“ Es sei das Ziel der Landesregierung, innovative Gründungsvorhaben mit Wachstumspotenzial in der Corona-Krise zu erhalten. „Wir brauchen nach der Krise engagierte Gründerinnen und Gründer, die unseren Wirtschaftsstandort innovieren. Dem tragen wir mit unserem heutigen Beschluss, ‚Start-up BW Pro-Tect‘ zu verlängern und auszuweiten, Rechnung.“ Seit dem operativen Start von „Start-up BW Pro-Tect“ Ende Juni 2020 konnten bereits rund 75 Start-ups eine Unterstützung in Höhe von rund zwölf Millionen Euro aus Landesmitteln und rund drei Millionen Euro von privaten Ko-Investoren erhalten. Weitere 25 Start-ups befinden sich im Auswahlprozess.
Krisenberatung Corona wird verlängert und aufgestockt
Auch die Krisenberatung Corona wird bis 30. Juni 2021 verlängert und um weitere 1,8 Millionen Euro aufgestockt. „Kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe benötigen weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise. Das sehen wir an der hohen Resonanz auf das Programm deutlich. Sie leiden unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie durch massive Einbrüche bei den Umsätzen, wegfallende Aufträge oder nicht rechtzeitige Lieferung von Vorprodukten. Das Ergebnis sind Liquiditätsprobleme bis hin zu drohenden Insolvenzen“, stellte Hoffmeister-Kraut fest. „Es ist ein wichtiges Signal, dass wir den Betrieben und Selbständigen auch über den Dezember hinaus Hilfestellung dabei geben können, ihre unternehmerische Lage zu bewerten, die nächsten Schritte zu planen und Möglichkeiten der Liquiditätssicherung auszuloten.“ Neben personenbezogenen Dienstleistern und Soloselbständigen, die das Programm überwiegend in Anspruch nehmen, sei zunehmend auch eine verstärkte Nachfrage aus dem produzierenden Gewerbe und den unternehmensnahen Dienstleistungen zu verzeichnen, ergänzte die Ministerin. „Häufig sind es kleine Betriebe und Selbständige, die sich an unsere Beratungsdienste wenden. Diese Möglichkeit möchten wir ihnen auch 2021 bieten.“
Die Krisenberatung Corona wird von den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg, Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM) und DEHOGA Beratung und Unternehmensberatung Handel (UBH) durchgeführt. Pro Betrieb können bis zu vier kostenlose Beratungstage in Anspruch genommen werden. Bisher standen bis zum Jahresende Mittel in Höhe von 4,49 Millionen Euro zur Verfügung. Von dem daraus beauftragten Gesamtkontingent von 4.600 Tagewerken wurden laut den Beratungsdiensten bereits über 3.300 Tagewerke bis Mitte November in Anspruch genommen.
„Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert
Das Kabinett hat zudem der Verlängerung des „Liquiditätskredit Plus“ bis zum 30. Juni 2021 zugestimmt. Das Wirtschaftsministerium und die L-Bank bieten somit über die Jahreswende hinaus ihren Liquiditätskredit mit zusätzlichem Tilgungszuschuss an. „Mit dem Förderprogramm können wir unseren an sich gesunden Unternehmen mit einem Kapitalzuschuss unter die Arme greifen und weiterhin gezielt das Eigenkapital stärken. Damit tragen wir dazu bei, dass sie ihre Organisations- und Personalstruktur auch während des coronabedingten Umsatzrückgangs aufrechterhalten und nach der Krise rasch wieder wie gewohnt agieren können“, erklärte Hoffmeister Kraut.
Beim „Liquiditätskredit Plus“ ergänzt die L-Bank den bereits bestehenden Liquiditätskredit von bis zu fünf Millionen Euro um einen Tilgungszuschuss mit Eigenkapitalcharakter von zehn Prozent. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 300.000 Euro. Um den Liquiditätskredit Plus beantragen zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen prognostizierten, krisenbedingten Umsatzrückgang von 15 Prozent im Jahr 2020 bzw. 2021 aufweisen.
Dezemberhilfe kommt, Überbrückungshilfe wird deutlich erweitert und verlängert
Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.
Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesnanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Die Corona-Pandemie hat uns weiter fest im Griff. Die Einschränkungen belasten uns, es ist ein Kraftakt für alle. Es gilt daher weiterhin: Wir stehen fest an der Seite derer, die die wirtschaftliche Last tragen, wir halten entschlossen gegen die Krise. Die Überbrückungshilfe wird nochmal deutlich verbessert, außerdem gibt es eine unbürokratische Dezemberhilfe. Das kostet viel Geld, aber die Alternative einer Welle von Unternehmenspleiten und Entlassungen wäre noch viel teurer für uns alle. Gemeinsam meistern wird das, gemeinsam sind wir für alles gerüstet.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Corona-Pandemie wird uns und unsere Wirtschaft noch einige Zeit in Atem halten. Zusammenhalt und Solidarität sind daher weiter das Gebot der Stunde. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser schweren Zeit nicht allein. Wir stellen mit Unterstützungsangeboten für den Dezember sicher, dass es auch im Monat Dezember keine Solidaritätslücke gibt. Für das kommende Jahr verlängern und erweitern wir die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe III bis zu 200.000 Euro pro Monat. Mit dem Instrument der Neustarthilfe als Teil der Überbrückungshilfe III unterstützen wir Soloselbständige mit einer Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro. Die Neustarthilfe ist damit gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot.“
Die Dezemberhilfe im Überblick:
- Das Finanzvolumen der Dezemberhilfe wird sich voraussichtlich auf ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung belaufen.
- Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
- Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können. Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von Brüssel genehmigt. Die Bundesregierung wird sich zudem im Gespräch mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro sind weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission nötig, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.
- Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber wieder über die ITPlattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Die Überbrückungshilfe III im Überblick:
- „November- und Dezember-Fenster“ in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020.
- Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
- Die Situation von Soloselbständigen wird besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten, können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.
- Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
- Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.
- Die branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
- Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig.
- Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche wollen wir unter anderem Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen ermöglichen und das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie abfedern. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.
- Soloselbständige sind künftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (also auch ohne Einschaltung z. B. von Steuerberater*innen).