Eintragungsmöglichkeit

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ gestartet

Die Stadtverwaltung Lauda-Königshofen informiert, dass am Montag, 5. Mai 2025, das Volksbegehren zur Verkleinerung des Baden-Württembergischen Landtags gestartet ist.

Konkret geht es um das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann einmalig im Rahmen der freien oder der amtlichen Sammlung erfolgen, sofern man zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zur Wahl des Landtags wahlberechtigt ist: also mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt (bei mehreren Wohnorten gilt die Hauptwohnung) oder sich sonst gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhält und nicht infolge eines Richterspruches sein Wahlrecht verloren hat.
 
Die amtliche Sammlung dauert 3 Monate und läuft bis zum Montag, 5. August 2025. Innerhalb dieses Zeitraums können sich Eintragsberechtigte bei der Gemeinde, in der der (Haupt-) Wohnsitz in die Eintragungsliste eintragen. Die offizielle Eintragungsliste von Lauda-Königshofen liegt im Bürgerbüro des Rathauses in Lauda-Königshofen, Marktplatz 1, aus. Dort können sich die Berechtigten zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses (Montag – Freitag 08.00-12.00 Uhr, Dienstag 14.00-16.00 Uhr und Donnerstag 14.00-18.00 Uhr) eintragen. Wichtig ist, den Personalausweis/Reisepass mitzubringen, damit das Wahlrecht von den Gemeindemitarbeitern bestätigt werden kann. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
 
Außerdem gibt es die Möglichkeit zur freien Sammlung. Diese endet nach sechs Monaten am Dienstag, 04. November 2025. Hier besteht die Möglichkeit, sich in die von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung haben die Eintragungsberechtigten auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Ist das Eintragungsblatt nicht korrekt oder nicht vollständig ausgefüllt oder die Unterschrift offensichtlich nicht handschriftlich, ist es ungültig und wird nicht gezählt. Das Eintragungsblatt muss zur Wertung bis spätestens Dienstag, 04. November 2025, bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden, in der die unterzeichnende Person ihre (Haupt-) Wohnung hat oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
 
Wenn nach Abschluss des Volksbegehrens die Unterschriften von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten bei den Gemeinden eingegangen sind (rund 770.000), kommt der Gesetzentwurf zur Abstimmung in den Landtag. Findet der Gesetzentwurf dort keine Mehrheit, kommt es zur landesweiten Volksabstimmung.

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