Bestattungsmöglichkeiten

der Stadt Lauda-Königshofen

Die Form der Bestattung spielt eine wichtige Rolle für die Trauerbewältigung der Angehörigen. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten in Lauda-Königshofen. 

Wahl- und Reihengrabstätten

Allgemeine Informationen:

  • Erdwahl- und Reihengrabstätten sind für Erdbestattungen vorgesehen.
  • Das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten wird zunächst für 25 Jahre (Urne 15 Jahre) vergeben und kann auf Antrag verlängert werden.
  • Reihengräber sind Grabstellen, die der Reihe nach vergeben werden. Reihengräber und haben ein einmaliges Nutzungsrecht von der Dauer der jeweiligen Ruhezeit.
  • Auch Urnen können in Erdwahlgrabstätten beigesetzt werden.
  • Es gibt sowohl
    • einstellige Grabstätten (nur für eine Person) als auch
    • mehrstellige Grabstätten (für mehrere Personen), die als Einfach- oder Tiefgräber angelegt werden.
  • Die Grabstätten können mit oder ohne Gestaltungsvorschriften vergeben werden:
    • Bei Grabstätten mit Gestaltungsvorschriften sind Grababdeckungen, auch Teilabdeckungen, nicht erlaubt.
    • Bei Grabstätten ohne Gestaltungsvorschriften sind Abdeckplatten möglich.

Familienwahlgrab

Ein Familiengrab ist eine Grabstätte für die Beisetzung mehrerer Angehöriger einer Familie – in Lauda-Königshofen können hier bis zu sechs Personen gemeinsam ruhen. In der Regel handelt es sich um ein Wahlgrab, dessen Nutzungsrecht für einen festgelegten Zeitraum erworben (25 Jahre) und auf Antrag verlängert werden kann. 

Ein Familiengrab bietet die Möglichkeit einer gemeinsamen Ruhestätte und erlaubt eine individuelle Grabgestaltung im zulässigen Rahmen. Die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte obliegt den Nutzungsberechtigten.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 25 Jahre
  • Nutzungsgebühr (25 Jahre): 10.296,- €

Doppelwahlgrab

Ein Doppelwahlgrab ist eine Wahlgrabstätte mit mehreren Grabstellen, die entweder nebeneinander oder übereinander angelegt sein können. Sie bietet Platz für bis zu vier Personen, zum Beispiel für Ehe- oder Lebenspartner. 

Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben und kann auf Antrag verlängert werden. Belegung, Gestaltung und Pflege richten sich nach der jeweils gültigen Friedhofssatzung. Die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte obliegt den Nutzungsberechtigten.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 25 Jahre
  • Nutzungsgebühr (25 Jahre): 6.864,- €

Einzelwahlgrab

Ein Einzelwahlgrab ist eine Wahlgrabstätte für bis zu zwei Personen. Das Nutzungsrecht wird für 25 Jahre vergeben und kann auf Wunsch verlängert werden. Diese Grabform ermöglicht eine individuelle Gestaltung innerhalb der zulässigen Vorgaben und bietet eine persönliche Ruhestätte für die Hinterbliebenen.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 25 Jahre
  • Nutzungsgebühr (25 Jahre): 3.432,- €

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab ist eine Wahlgrabstätte, die Platz für bis zu vier Urnen bietet. Das Nutzungsrecht wird zunächst für 15 Jahre vergeben und kann auf Wunsch verlängert werden. Urnenwahlgräber ermöglichen eine individuelle Gestaltung innerhalb der zulässigen Vorgaben, sodass Angehörige die Grabstätte nach ihren Vorstellungen gestalten können. Sie bieten einen ruhigen, würdevollen Ort der Erinnerung und der Trauerbewältigung.

Diese Grabform eignet sich besonders für Familien oder Angehörige, die gemeinsam einen dauerhaften Ort der Erinnerung schaffen möchten.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 15 Jahre
  • Nutzungsgebühr (15 Jahre): 2.574,- €

Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab ist eine Einzelgrabstätte, die für die Beisetzung einer Person vorgesehen ist. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Reihengräber werden der Reihe nach vergeben und bieten eine unkomplizierte, pflegeleichte Möglichkeit der Bestattung. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind innerhalb der geltenden Friedhofsvorschriften geregelt, wodurch ein harmonisches Gesamtbild des Friedhofs erhalten bleibt.

Diese Grabform eignet sich besonders für Personen, die eine einfache, traditionsgerechte Ruhestätte wünschen.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 15 Jahre
  • Nutzungsgebühr (15 Jahre): 1.029,- €

Urnengemeinschaftsgrab

Ein Urnengemeinschaftsgrab ist eine Grabstätte, in der mehrere Urnen beigesetzt werden können. Die Grabstätte ist für Personen vorgesehen, die keine individuelle Einzel- oder Wahlgrabstätte wünschen, aber dennoch einen würdevollen Ort der Erinnerung suchen. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Die Grabpflege wird zentral von der Friedhofsverwaltung übernommen, wodurch Angehörige entlastet werden. Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Urnenplätze sind daher nur in begrenztem Umfang möglich..

Urnengemeinschaftsgräber bieten eine einfache, pflegeleichte und dennoch würdevolle Bestattungsform. Sie eignen sich besonders für Menschen, die eine kostengünstige und gemeinschaftliche Ruhestätte bevorzugen, bei der die Erinnerung an die Verstorbenen in einer gestalteten, gepflegten Anlage bewahrt wird.

Kurz und bündig:

  • Ruhezeit: 15 Jahre
  • Nutzungsgebühr (15 Jahre): 617,- €

Rasengrab

Diese Grabart zeichnet sich durch eine gepflegte, einheitliche Rasenfläche aus und ermöglicht Angehörigen eine würdevolle Ruhestätte bei gleichzeitig reduziertem Pflegeaufwand. Auf Rasengräbern ist das Aufstellen von Grabschmuck, Blumen, Kerzen oder sonstigen Gegenständen nicht gestattet. Die Grabflächen werden vollständig als Rasen angelegt und regelmäßig durch den Friedhofsträger gepflegt. Zur Kennzeichnung der Grabstelle ist in der ersten Zeit ein Holzkreuz zulässig. Dieses muss jedoch spätestens nach einem Jahr durch eine quadratische Gedenksteinplatte ersetzt werden. Die Ruhezeiten richten sich nach der jeweiligen Bestattungsart und entsprechen den geltenden Friedhofsregelungen. Bereits bestehende Wahl- oder Reihengräber können auf Antrag in ein Rasengrab umgewandelt werden, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

Arten von Rasengrabstätten:

  • Rasenreihengräber
  • Urnenrasenreihengräber in einem Urnengemeinschaftsfeld
  • Anonyme Urnenrasenreihengräber in einem Urnengemeinschaftsfeld
  • Rasenwahlgräber für Tuchbestattungen (nur auf dem Bergfriedhof Lauda)
  • Rasengräber für ungeborene Leibesfrüchte (nur auf dem Bergfriedhof Lauda)

Tuchbestattung

Tuchbestattungen sind ausschließlich auf dem Bergfriedhof in Lauda möglich. Diese Bestattungsform erfolgt ohne Sarg und entspricht besonderen religiösen oder persönlichen Bestattungsvorstellungen.

Für Tuchbestattungen stehen folgende Grabstättenarten zur Verfügung:
Einzelwahlgräber
Rasenwahlgräber

Die Auswahl der Grabart richtet sich nach den individuellen Wünschen der Angehörigen sowie den örtlichen Gegebenheiten des Friedhofs.
Die Ruhezeit für Tuchbestattungen beträgt 25 Jahre. Während dieses Zeitraums bleibt die Grabstätte bestehen und ist gemäß der jeweiligen Friedhofssatzung zu nutzen und zu pflegen.


Sterbefall - Was zu erledigen ist

Ein Sterbefall bringt neben dem persönlichen Verlust auch eine Reihe organisatorischer Aufgaben mit sich. Angehörige müssen unter anderem das Standesamt und einen Bestatter benachrichtigen, den Leichnam überführen und die Bestattung planen.
Darüber hinaus sind oft weitere Formalitäten zu erledigen: Dazu gehört die Regelung des Nachlasses, die Klärung von Versicherungen, die Kündigung oder Anpassung von Verträgen sowie die Information von Behörden oder Institutionen.

Eine strukturierte Übersicht über diese notwendigen Schritte kann helfen, den Überblick zu behalten und die anstehenden Aufgaben in einer schwierigen Zeit besser zu bewältigen.

Was tun im Todesfall?

Wenn ein Mensch verstorben ist, sollte zunächst ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden, der den Tod offiziell feststellt – die sogenannte Leichenschau. Nach dieser Untersuchung erhalten die Angehörigen die Todesbescheinigung, die für die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird.
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, stellt die jeweilige Einrichtung die Todesbescheinigung in der Regel direkt aus.
Muss der Verstorbene über die Grenzen Deutschlands hinaus überführt werden, wird zusätzlich ein Leichenpass benötigt. Dieser kann beim Standesamt beantragt werden und ermöglicht den internationalen Transport des Verstorbenen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Eine klare Übersicht über diese Schritte kann den Angehörigen helfen, in einer schwierigen Situation den Überblick zu behalten und die notwendigen Formalitäten rechtzeitig zu regeln.


Frist für die Sterbefallanzeige

Ein Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt werden. Grundsätzlich gilt: Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächstfolgenden Werktag.
In der Praxis wird dieser Behördengang häufig vom beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen. Das erleichtert den Angehörigen die Organisation und entlastet sie in einer schwierigen Zeit, da das Bestattungsunternehmen die notwendigen Formalitäten direkt beim Standesamt erledigt.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über diese Fristen zu informieren, um den Ablauf reibungslos zu gestalten und rechtliche Vorgaben einzuhalten.


Welche Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt?

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt je nach persönlicher Situation des Verstorbenen verschiedene Unterlagen. Um den Ablauf zu erleichtern, sollten die entsprechenden Dokumente möglichst vollständig bereitgestellt werden.
In der Praxis werden diese Unterlagen häufig vom Bestattungsunternehmen entgegengenommen und direkt an das Standesamt weitergeleitet, sodass die Angehörigen entlastet werden. Wenn die Sterbefallanzeige von einem der Hinterbliebenen persönlich beim Standesamt vorgenommen wird, sollten die benötigten Unterlagen zum Termin mitgebracht werden.
Für die Beurkundung sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
Todesbescheinigung des Arztes oder der Einrichtung, in der der Todesfall eingetreten ist
Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen bzw. eine erweiterte Meldebescheinigung
Sterbefallanzeige
Geburtsurkunde, falls der Verstorbene unverheiratet war
Heiratsurkunde bei verheirateten Personen
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder alternativ das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Bei Verwitweten: Heiratsurkunde oder alternativ die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Alle Unterlagen müssen in Originalform vorgelegt werden; Kopien werden nicht akzeptiert. Je nach Einzelfall kann das Standesamt weitere Dokumente anfordern.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen hilft, den Sterbefall reibungslos zu beurkunden und den Angehörigen unnötigen Aufwand zu ersparen.


Welche Gebühren fallen an?

Nachlass- und Erbangelegenheiten

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der verstorbenen Person, die auf den Erben übergehen.

Als Nachweis ist ein Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament) in öffentlich beglaubigter Form nötig. Erbscheine werden vom Nachlassgericht im Amtsgericht Tauberbischofsheim nur auf Antrag der Hinterbliebenen ausgestellt, wenn dort die Todesmitteilung des Standesamts vorliegt.

Das Standesamt Lauda-Königshofen teilt dem Amtsgericht Tauberbischofsheim den Todesfall eines in Lauda-Königshofen angemeldeten Verstorbenen mit. Auf Basis des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit erhält der Auskunftsgeber der Sterbefallanzeige einen unverbindlichen Fragebogen für Angaben zum Grundbesitz und Vermögen. 

Existiert ein eigenhändiges Testament des Erblassers, ist dieses gemäß § 2259 Abs. 1 BGB dem Nachlassgericht Tauberbischofsheim unverzüglich zu übermitteln.
Amtsgericht Tauberbischofsheim, Nachlassgericht: Schmiederstraße 22 97941 Tauberbischofsheim


*Gebühren: Stand 10.02.2026


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