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Externe Organisationseinheit

Sachgebiet Kreisjagdamt, Waffenrecht, Sprengstoffrecht

Beschreibung

Das Kreisjagdamt (untere Jagdbehörde) ist für alle jagdlichen Angelegenheiten im gesamten Landkreis zuständig. Dazu gehören die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Jäger, die Erteilung von Jagdscheinen, die jährliche Kontrolle der Strecke, die Prüfung und Genehmigung von Jagdgenossenschaftssatzungen und Jagdpachtverträgen sowie die Sachbearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge.

Für die Erteilung und Verlängerung aller waffenrechtlichen bzw. sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse ist das Landratsamt – mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wertheim und Bad Mergentheim, die für ihr jeweiliges Stadtgebiet eine eigene Zuständigkeit haben – zuständig.

Hausanschrift

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Schmiederstraße 21
97941 Tauberbischofsheim
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 (93 41) 82 58 91
Fax +49 (93 41) 82 59 00

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Formulare und Onlinedienste

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