Städtische Friedhöfe
Jährliche Standfestigkeitsprüfung
Hintergrund: Warum ist die Prüfung notwendig?
Grabmale sind dauerhaft den Einflüssen der Witterung ausgesetzt. Frost, Nässe, Wind sowie natürliche Bodenbewegungen können dazu führen, dass Grabsteine sich im Laufe der Zeit neigen, lockern oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr, dass instabile Steine umstürzen und Personen verletzen. Die regelmäßige Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen ist daher nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung: Als Betreiberin der städtischen Friedhöfe trägt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht und ist verpflichtet, die Sicherheit aller Friedhofsbesucher zu gewährleisten.
Beauftragung eines externen Fachdienstleisters
Die Standfestigkeitsprüfung wird in diesem Jahr erneut durch den externen Fachbetrieb durchgeführt. Das Unternehmen verfügt über die erforderliche Zertifizierung und führt die Prüfungen nach anerkannten Fachregeln des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks sowie geltenden Normen durch. Die Entscheidung, einen externen Spezialisten zu beauftragen, gewährleistet eine neutrale, fachlich fundierte und einheitliche Bewertung aller Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen – unabhängig von der Größe oder Gestaltung der jeweiligen Grabanlage.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung erfolgt durch geschultes Fachpersonal direkt vor Ort auf den Friedhöfen. Jedes Grabmal wird dabei systematisch auf seine Standsicherheit untersucht. Das Vorgehen orientiert sich an den anerkannten Prüfmethoden, die im Steinmetzhandwerk bundesweit zur Anwendung kommen. Besucher der Friedhöfe werden gebeten, die Arbeit des Prüfteams nicht zu behindern und ausgewiesene Absperrungen zu respektieren. Die Zugänglichkeit der Friedhöfe bleibt während des gesamten Prüfzeitraums grundsätzlich erhalten.
Was geschieht bei festgestellten Mängeln?
Wird ein Grabmal im Rahmen der Prüfung als nicht standfest eingestuft, werden die jeweiligen Grabnutzungsberechtigten schriftlich über den festgestellten Mangel informiert. Diese sind gemäß der geltenden Friedhofssatzung verpflichtet, die Instandsetzung durch einen qualifizierten Fachbetrieb innerhalb einer gesetzten Frist veranlassen zu lassen. Stellt das Grabmal eine unmittelbare Gefahr dar, behält sich die Stadt vor, das betreffende Grabmal noch vor der Benachrichtigung der Nutzungsberechtigten vorübergehend zu sichern oder zu legen. Die anfallenden Kosten werden in diesem Fall den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Betroffene Friedhöfe
Die Standfestigkeitsprüfung findet auf allen Friedhöfen im Stadtgebiet statt:
Für Fragen zur Standfestigkeitsprüfung oder zum weiteren Vorgehen nach einer Mängelbenachrichtigung steht das zuständige Sachgebiet für Gebäudeunterhalt/Friedhöfe gerne zur Verfügung:
📞 Telefon: 09343-501 5451 📧 E-Mail: ulrich.leber@lauda-koenigshofen.de


