Neues Gaststättengesetz
Weniger Bürokratie für Bürger und Vereine
Zum 1. Januar 2026 tritt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz in Kraft, das den Alltag für Bürgerinnen und Bürger auch in Lauda-Königshofen deutlich vereinfacht. Ziel der Neuregelung ist es, bürokratische Hürden abzubauen und insbesondere Gastronomiebetrieben sowie dem Vereins- und Veranstaltungsleben mehr Flexibilität und Planungssicherheit zu geben.
Eine zentrale Änderung ist der Wegfall der bisherigen Gaststättenerlaubnis („Konzession“). Wer künftig eine Gaststätte, ein Café oder einen ähnlichen Betrieb eröffnen möchte, muss kein aufwändiges Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen. Stattdessen genügt eine einfache Anzeige, die im Rahmen der Gewerbeanmeldung bei der Stadt Lauda-Königshofen erfolgt. Diese sollte in der Regel sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn eingereicht werden. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das weniger Formalitäten, kürzere Bearbeitungszeiten und einen deutlich erleichterten Start.
Auch Vereine und Veranstalter von Festen profitieren von den neuen Regelungen. Die bislang notwendige Gestattung („Schankerlaubnis“) für Vereins-, Straßen- oder Gemeindefeste entfällt. Künftig ist lediglich eine Anzeige bei der Stadtverwaltung erforderlich, die grundsätzlich zwei Wochen vor der Veranstaltung erfolgen sollte. Voraussetzung bleibt, dass ein besonderer Anlass vorliegt, etwa ein Vereinsjubiläum oder ein traditionelles Fest. Die dafür benötigten Vordrucke erhalten Veranstalter bei der Stadtverwaltung oder auf www.lauda-koenigshofen.de/rathaus+24_7.
Insgesamt sorgt das neue Gaststättengesetz für mehr Übersichtlichkeit, weniger Verwaltungsaufwand und einfachere Abläufe. Die Stadt Lauda-Königshofen begleitet die Umsetzung der neuen Regelungen und steht Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen weiterhin beratend zur Seite



