Wichtiger Hinweis

Gebühren für den Personalausweis

Zum 7. Februar 2026 wurden die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises im gesamten Bundesgebiet angepasst.

Die Höhe dieser Gebühren legt der Gesetzgeber in der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV) fest.
Neue Gebühren ab 07.02.2026:
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 46,00 €, Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 27,60 €, Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Grund für die Erhöhung sind die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Kosten sowohl bei der Produktion der Ausweise als auch bei den ausstellenden Behörden. Mit der Anpassung soll eine kostendeckende Bearbeitung der Ausweisverfahren ermöglicht werden.
Die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) bleibt – je nach Einzelfall – in vielen Fällen weiterhin ohne zusätzliche Gebühr aktiviert; die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich ebenfalls in der PAuswGebV.

Hinweis: Bitte planen Sie diese geänderten Gebühren bei Ihrem nächsten Antrag oder der Erneuerung Ihres Personalausweises ein. Bei Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro gern zur Verfügung.

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