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Neue Regelung ab 1. März 2024

Beigaben am Gemeinschaftsgrabfeld

Als die gemeinschaftlichen Urnengräber auf den Friedhöfen von Lauda-Königshofen eingerichtet wurden, wollte man den Angehörigen einen Bereich geben, um auch zukünftig ihren Verstorbenen zu gedenken

Dazu wurden an den Rändern Stelen aufgestellt, welche die Namen der Verstorbenen tragen. Zudem wurde es seitens der Friedhofverwaltung gestattet, am Tag der Beerdigung Kränze und Grablichter am Grab selbst abzulegen, wenn sie nach einer gewissen Karenzzeit auch wieder entfernt werden. Gleiches gilt für die Ablageplätze auf den Stelen.
Dieses Abräumgebot wurde in den letzten Jahren aber immer weniger umgesetzt, sei es aus Vergesslichkeit oder einfach Bequemlichkeit. Der Anblick der teils schon lange auf den Stelen und danebenstehenden Blumenschalen oder individuellen Täfelchen und Figuren ist teilweise erbärmlich und einem Friedhof nicht würdig.
Von daher hat die Friedhofsverwaltung der Stadt Lauda-Königshofen entschieden, zukünftig alle Grabbeigaben auf dem Gemeinschaftsurnenfeldern jeweils in der ersten Woche eines Monats einsammeln zu lassen und zu entsorgen. Wer also das Andenken an seinen Verstorbenen weiter behalten möchte, sollte vorher die Figur oder das Gesteck entfernen. Andernfalls wird es entsorgt und das Eigentumsrecht erlischt. Schadensersatz gegenüber der Stadt besteht dann nicht mehr. Beginn der neuen Regelung ist der 1. März 2024.

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