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Standsicherheitsprüfung für Grabmale auf Friedhöfen

in der Zeit zwischen dem  01. bis 12. Juni

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Lauda-Königshofen verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. 
 
In der Zeit zwischen dem  01. bis 12. Juni werden die Grabmale auf den zwölf Friedhöfen der Stadt Lauda-Königshofens, durch ein Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten, überprüft. Interessierte Bürger können hierbei gerne zusehen.
 
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift muss die Prüfung nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Überprüfung wird nicht durch Hin- und Herrütteln vorgenommen. Eine Beschädigung der Grabmale ist deswegen ausgeschlossen.
 
Die Nutzungsberechtigten der Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Stadt gesondert schriftlich benachrichtigt. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Stadt ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
 
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haften. Die Stadt Lauda-Königshofen haftet als Friedhofsträger ebenso, weshalb wir leider gezwungen sind, die Grabmale derjenigen Nutzungsberechtigten, welche der Aufforderung zur Wiederherstellung der Standfestigkeit der Grabmale innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, auf deren Kosten umzulegen.
 
 
 

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