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Verunreinigungen durch Hundekot

Appell an das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Menschen und Tieren

Bedauerlicherweise gehen derzeit wieder viele Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot bei der Stadtverwaltung Lauda-Königshofen ein.
 
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, öffentlichen Plätzen und Grünanlagen oder gar in privaten Vorgärten ist nicht nur ekelerregend sondern auch gesundheitsschädlich. Dies sorgt zu Recht für Unmut und wäre leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein und die Beachtung einfacher Regeln zu vermeiden. Daher sollte der Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Ebenso sollten Spielplätze gemieden werden, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, wo der Hund sein “Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu! Sollte der Hund dennoch an einer dieser Stellen abkoten, ist der Hundehalter bzw. die verantwortliche Person verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Mitmenschen oder der Stadtverwaltung Hundekot zu beseitigen. Hundekot ist Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetztes und gehört in die Restmülltonne.
 
Viele Hundehalter wissen es zu schätzen, dass sie in den Außenbereichen unserer Gemarkung reichlich Auslauf für ihre Vierbeiner finden. Dies ist allerdings auf landwirtschaftlich genutztem Grünland und Äckern dann ein Problem, wenn Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entfernen. Die heimischen Wiesen und Weiden dienen als Futtergrundlage für Rinder, Schafe, Pferde und Ziegen. Die Verunreinigung des Futters mit Hundekot ist eine große Gefahr für die Gesundheit der Tiere. Außerdem produziert die Landwirtschaft unsere hochwertigen Lebensmittel.
 
Nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit zwischen Anfang März und Ende Oktober, nicht betreten werden. Während dieser Zeit findet die Saat und Ernte für Getreide sowie bei Grünland der Aufwuchs und die Beweidung statt. Dieses Betretungsverbot gilt selbstverständlich auch für Hunde.
 
Rechtlich gesehen stellt die Verunreinigung durch Hundekot eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
 
Die Stadtverwaltung möchte dieses Problem jedoch nicht pauschalisieren. Schließlich gibt es genügend Hundehalter, die mit gutem Beispiel vorangehen und für andere Hundehalter als Vorbild dienen. Wenn sich jeder an diese einfachen Regeln führt dies zu einem guten Miteinander.
 
 
 
 
 

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