Wegweiser
Sachgebiet Asylbewerberleistung/Wohnheimverwaltung/Unterbringung
Beschreibung
Geflüchtete, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nach bestimmten Quoten auf die einzelnen Bundesländer und dann nach einer einwohnerbezogenen Quote auf die Stadt- und Landkreise weiter verteilt. Die vorläufige Unterbringung erfolgt in Baden-Württemberg in Gemeinschaftsunterkünften, die jeder Stadt- bzw. Landkreis betreiben muss.
Das Sachgebiet Asylbewerberleistung / Wohnheimverwaltung / Unterbringung ist für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis und für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlich.