Dienstleistungen von A bis Z
Für jedes Anliegen der richtige Kontakt
Auf dieser Stelle stellen wir die unterschiedlichsten Dienstleistungen vor und nennen die jeweiligen Ansprechpartner.
Dienstleistungen
von A bis Z
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Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet
- Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.
Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.
Onlineantrag und Formulare
- Abrechnung von Personalkosten bei der Durchführung von STÄRKE-Angeboten
- Anmeldung der Eltern zur kostenlosen Teilnahme an einem Angebot der Familienbildung für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
- Anmeldung der Eltern zur Teilnahme an Familienbildungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
- Antrag und Abrechnung des Anbieters eines Offenen Treffs im Rahmen von STÄRKE gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Antrag und Abrechung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erstattung notwendiger Ausgaben bei Familienbildungsangeboten für Familien in besonderen Lebenssituationen im Rahmen von STÄRKE
- Familienbildungsfreizeiten mit Übernachtung - Antrag und Abrechnung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Familienbildungsfreizeiten im Rahmen von STÄRKE
- Familienbildungsfreizeiten mit Übernachtung im eigenen Haushalt - Antrag und Abrechnung des Familienbildungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Familienbildungsfreizeiten im Rahmen von STÄRKE
- Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Tauber-Kreis
- Landesprogramm STÄRKE - Frühe Hilfen 2024
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE (VwV STÄRKE)
Zuständige Stelle
STÄRKE-Informationsmaterial erhalten Sie
- beim Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht), Behinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
- getrenntlebende Familien.
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs beziehungsweise an Ihr Jugendamt.
STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier.
Fristen
Für Eltern: Keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
Keine
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
08.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg