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Dienstleistungen von A bis Z

Für jedes Anliegen der richtige Kontakt

Auf dieser Stelle stellen wir die unterschiedlichsten Dienstleistungen vor und nennen die jeweiligen Ansprechpartner.

Dienstleistungen

von A bis Z

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Leistungen

Anwohnerparkausweis beantragen

In Städten und Gemeinden unseres Landkreises gestaltet sich die Parksituation zunehmend schwieriger. Daher hat das Landratsamt in Abstimmung mit den Bürgermeisterämtern in manchen Bereichen das "Bewohnerparken" vorgesehen. Dem Anwohner wird hier vorrangig eine Parkmöglichkeit eingeräumt.

Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht jedoch nicht.

Die entsprechende Parkberechtigung wird in Form von Bewohnerparkausweisen ausgestellt.

Zuständige Stelle

Das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
  • Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Verfahrensablauf

Den Bewohnerparkausweis können Sie über Ihre Gemeinde (Einwohnermeldeamt) schriftlich oder elektronisch beantragen.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Fahrzeugschein (Kopie)
    Falls der Berechtigte nicht der Halter ist, bedarf es zusätzlich einer Bestätigung des Halters zur dauerhaften Nutzung des Fahrzeugs.
  • Aktuelle Meldebestätigung der Gemeinde (Einwohnermeldeamt), sofern der Antrag direkt beim Verkehrsamt gestellt wird
  • Vollmacht für den Fall, dass Sie den Antrag für einen Berechtigten stellen

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Verbindung mit dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 265.

Ein Jahr 30,00 Euro. Für jedes weitere Jahr zusätzlich 10,00 Euro (max. 3 Jahre).

Hinweise

Folgen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 15. Februar 2022 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

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