Am Mittwoch, 22. November 2023
Gewässerschau am Balbach
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.
Die Stadt Lauda-Königshofen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Balbach mit Nebengewässer. Deshalb führt die Stadt Lauda-Königshofen am 22.11.2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Main-Tauber-Kreis entlang dem Balbach eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Balbachs in Oberbalbach und Unterbalbach, aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Am 22.11.2023 wird der Gewässerabschnitt in Oberbalbach und Unterbalbach besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Lauda-Königshofen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Fachbereich 4, Herr Brenner; Tel. 09343 501–5442.