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Wirksame/Rechtskräftige Bauleitpläne

Information zur Einsichtnahme

Mit Hilfe eines Bebauungsplans legt die Stadt Lauda-Königshofen als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht dieser aus einer Planzeichnung und einem Text.

Wirksame/rechtskräftige Bauleitpläne

Mit Hilfe eines Bebauungsplans legt die Stadt Lauda-Königshofen als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Regel besteht dieser aus einer Planzeichnung und einem Text.
Zwar nicht als Teil der Satzung, im Rahmen des Verfahrens jedoch ebenfalls zwingend erforderlich, ist die Begründung zur Notwendigkeit des Bebauungsplans und der getroffenen Festsetzungen. Diese enthält, sofern es sich um einen umweltprüfungspflichtigen Bebauungsplan handelt, auch einen Umweltbericht. In Sonderfällen kann ein Bebauungsplan auch lediglich aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen.
Um die allgemeine Lesbarkeit zu gewährleisten, sind die Planzeichen nach der Planzeichenverordnung normiert. Im Bedarfsfall können auch weitere Planzeichen entwickelt werden. Die textlichen Festsetzungen erfolgen in der Regel auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere des § 9 Abs. 1, und sind somit ebenfalls weitgehend normiert. Die Planzeichnung wird im Regelfall im Maßstab 1:500 angefertigt. Als Grundlage dient eine amtliche Flurstückskarte, auf der alle von der Planung betroffenen sowie die angrenzenden Flurstücke kenntlich gemacht sind. Das Plangebiet ist eindeutig abgegrenzt.


Information zur Einsichtnahme

Jeder Bürger hat das Recht auf Einsichtnahme in die Bebauungspläne und kann dieses während der üblichen Öffnungszeiten wahrnehmen. Von den rechtsverbindlichen Planfertigungen können gegen Gebühr Kopien angefertigt werden.
Dabei erhalten Sie folgende Informationen:

  • planungsrechtliche Festsetzungen
  • zeichnerische Festsetzungen

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die einsehbaren Planteile hinsichtlich der Maßstäblichkeit nur bedingt zu verwenden sind.



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