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Lärmaktionsplanung

der Stadt Lauda-Königshofen

Hier finden Sie alle Informationen zur Lärmaktionsplanung der Stadt Lauda-Königshofen.

Lärmaktionsplanung

der Stadt Lauda-Königshofen

Die Stadt Lauda-Königshofen ist verpflichtet, im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zur Stufe 3 durchzuführen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a - f) und die Verordnung zur Lärmkartierung (34. BImSchV (BundesImmissionsschutzverordnung)) in nationales Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. 

Die Stufe 3 stellt im Wesentlichen eine Prüfung und eine Validierung der Kartierungsergebnisse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und bei Identifikation von Lärmschwerpunkte die Erörterung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Im folgenden Dokument finden Sie alle Informationen darüber.


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