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Wir suchen Wahlhelfer (m/w/d)

für die Europawahl und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Nehmen auch Sie die Gelegenheit wahr, demokratische Prozesse hautnah zu erleben. Unterstützen Sie die Stadt Lauda-Königshofen bei den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen als Wahlhelfer.
Am Wahltag werden Wahlhelfer in den Wahllokalen aller Stadtteile von Lauda-Königshofen eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstandes sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu Ihren Aufgaben zählen u.a:

  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses

Wahlhelfer müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist. Wahlhelfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das sind die Voraussetzungen bei dieser Aufgabe:

  • Wahlberechtigung: Als Wahlhelfer müssen Sie wahlberechtigt sein, d.h. Sie sind mindestens 16 Jahre alt, sind Deutscher oder Unionsbürger und haben seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Lauda-Königshofen und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen. 
  • Einsatzzeiten im Wahllokal oder im Briefwahlausschuss:  Sie übernehmen bei der Wahlhandlung die Frühschicht (07:45 Uhr bis 13:00 Uhr) oder die Spätschicht (13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und wirken bei der Ergebnisermittlung ab 18:00 Uhr bis zum Auszählungsende mit. Für die Auszählung im Rathaus in Lauda werden zusätzliche Wahlhelfer ab 18:00 Uhr benötigt.
  • Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Beim Einsatz am Wahltag erhalten Sie bei Durchführung einer Schicht (Frühschicht oder Spätschicht) mit anschließender Ergebnisermittlung pauschal 80,- Euro vergütet. Sofern Sie erst bei der Ergebnisermittlung ab 18 Uhr dabei sind, erhalten Sie pauschal 65,- Euro. Sollte die Auszählung am Montag, 10. Juni 2024 fortgesetzt werden müssen, erhalten Sie zusätzlich noch eine Entschädigung nach der Satzung der Stadt Lauda-Königshofen.
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Datenschutzhinweis:

Ich bin damit einverstanden, dass die Stadt Lauda-Königshofen meine im Zuge der Wahlhelferberufung erhobenen Daten elektronisch speichert, um mich auch bei künftigen Wahlen zur Bildung von Wahlvorständen anzuschreiben. Gespeichert werden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E‐Mailadresse, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung, Arbeitgeber bzw. Dienststelle und ggf. freiwillig erteilte Angaben wie Wunschwahlbezirk oder Ähnliches. Darüber hinaus werden Funktion und Zahl der Berufungen zu einem Mitglied der Wahlvorstände erhoben und für künftige Wahlen weiterverarbeitet. Diese Angaben sind notwendig, damit wir Sie als Wahlhelfer vorsehen und auch für künftige Wahlen anschreiben können. Sie können die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per Mail an die Stadt Lauda-Königshofen, Marktplatz 1, 97922 Lauda-Königshofen an info@lauda-koenigshofen.de zu richten.


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