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Dienstleistungen von A bis Z

Für jedes Anliegen der richtige Kontakt

Auf dieser Stelle stellen wir die unterschiedlichsten Dienstleistungen vor und nennen die jeweiligen Ansprechpartner.

Dienstleistungen

von A bis Z

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Leistungen

Arbeitsstellen im Straßenraum einrichten

Für Arbeiten im Bereich von Straßen (Fahrbahn, Gehwege, Parkplätze u.a.), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der zuständigen Behörde Anordnungen einholen. Sofern die Arbeitsstelle nach einem Regelplan beschildert werden kann, ist dieser ausreichend. In diesem Fall, ist der Antrag mit den erforderlichen Angaben zur Arbeitsstelle, insbesondere die Breiten der Straßenteile, Restfahrbahn- / Gehwegbreite, zu versehen.

Zuständige Stelle

Das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis.

Die Großen Kreisstädte Bad Mergentheim und Wertheim sind selbst zuständig.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Einreichung eines Antrags einschließlich der erforderlichen Unterlagen.

Sie sind Unternehmer bzw. Privatperson mit Qualifikationsnachweis nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99).

Verfahrensablauf

Die Antragsstellung sowie Einreichung der Unterlagen ist per Post oder E-Mail möglich. Gerne kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.

Fristen

Da verschiedene Stellen am Verfahren zu beteiligen und deren Belange zu berücksichtigen sind, sollte der Antrag ca. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Arbeitsstellen, bei denen der gesamte oder ein Teil des Verkehrs umgeleitet werden muss, 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

Verkehrszeichenplan oder Regelplan mit Lageplan (erforderliche Angaben zur Arbeitsstelle müssen enthalten sein)

Für Privatpersonen zusätzlich: Qualifikationsnachweis nach dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Verbindung mit dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 261.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der jeweiligen Verkehrsbeschränkung und der Dauer der Maßnahme.

Hinweise

Verzögert sich der Baubeginn, ist dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitzuteilen.

Stellt sich heraus, dass der Genehmigungszeitraum nicht ausreicht, ist umgehend ein Verlängerungsantrag zu stellen.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 17. Februar 2021 durch das Verkehrsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.

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